Impressum
Georg Sauer
Waldburgergasse 64
5026 Salzburg
Email: info@salzburg-ferien.com
Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich bei uns inklusive Steuern (zzgl. Ortstaxe 45ct. pro Person/Tag), Verbrauchsabgaben, Bettwäsche und Handtüchern.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Barzahlung oder Vorabüberweisung aktzeptieren können.
Bei Buchung wird eine Anzahlung iHv 25% des Reisepreises mindestens jedoch EUR 200 fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen wird die Anzahlung bei Ankunft fällig.
Stornobedingungen
Unsere Stornobedingungen richten sich nach dem "Österreichisches Reglement für Beherbergungsbetriebe"
- Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
- Bis spätestens einen Monat vor den vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Wohnungspreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
- Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 20 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
- Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt die Wohnung bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
- Auch wenn der Gast die bestellte(n) Wohnung(en) nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringer, was er sich infolge der Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart (20 % des Reisepreises) oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Wohnung(en) erhalten hat.
- Dem Beherberger obliegt es sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen. (4 1107 ABGB).
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